Grundlagen Organisationsentwicklung
Modul 6 Verwaltungshandeln
Die Verwaltung nimmt öffentliche Aufgaben wahr. Das geschieht durch sichtbare Verwaltungsleistung, indem die Verwaltung Zahlungen leistet, Warnungen, Sanktionen, Gebote, Verbote oder Erlaubnisse ausspricht oder Rechtsnormen setzt. Diese Verwaltungsleistungen erbringt sie gegenüber Rechtssubjekten, also natürlichen Personen wie Bürgern, Personenvereinigungen oder juristischen Personen. Diese Verwaltungsleistungen stellen meist Verwaltungsakte dar, gegen die durch ein Rechtsmittel vorgegangen werden kann.
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